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Zahnzusatzversicherung
So funktioniert die Einreichung einer Rechnung bei einer Zahnzusatzversicherung.

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Das wichtigste in Kürze:

Inhalt

  1. Was ist der Unterschied in der Abrechnung zwischen der gesetzlichen Krankenkasse und anderen?
  2. Wie man eine Rechnung bei der Versicherung einreicht
  3. In welchen Fällen ist ein Heil- und Kostenplan erforderlich?
  4. Ist es erforderlich, mein Bonusheft vorzulegen?
  5. Was sind die Lösungswege bei Problemen mit der Abrechnung?

Wenn jemand eine Zahnzusatzversicherung hat, kann er Geld zurückerstattet bekommen für einen Teil der Kosten für Zahnersatz und Prophylaxe. Allerdings ist dafür nötig, dass der Patient die Rechnungen bei der Versicherung einreicht.

Was ist der Unterschied in der Abrechnung zwischen der gesetzlichen Krankenkasse und anderen?

Viele Menschen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, haben eine zusätzliche private Zahnzusatzversicherung abgeschlossen, damit sie bei zahnärztlichen Behandlungen eine höhere Kostenerstattung erhalten können. Je nach Vertrag umfasst die private Zusatzversicherung Leistungen wie professionelle Zahnreinigung zur Vorbeugung von Zahnerkrankungen oder eine erweiterte Kostenübernahme für hochwertige Prothesen wie Implantate oder Vollkeramik-Kronen und -Brücken.

Die Abrechnung wird normalerweise im Leistungsfall in zwei Teile aufgeteilt.

Der Zahnarzt stellt Zusatzleistungen direkt dem Patienten in Rechnung.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Zahnarzt nur die Leistungen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung abgedeckt sind, direkt mit dieser abrechnet. Für zusätzliche Leistungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden, hat der Zahnarzt keinen Vertrag mit der privaten Zahnzusatzversicherung. Daher stellt er diese Leistungen direkt dem Patienten in Rechnung.

Der Patient begleicht die Rechnung für die Zahnsbehandlung, indem er den Betrag an den Zahnarzt überweist. Anschließend reicht er die Rechnung bei seiner Zahnzusatzversicherung ein. Die Versicherung erstattet den festgelegten Anteil der Kosten per Überweisung auf das Girokonto des Patienten.

Wie man eine Rechnung bei der Versicherung einreicht

Um die Abrechnung mit der Zahnzusatzversicherung zu starten, ist es notwendig, dem Versicherer die Rechnungen des Zahnarztes oder Dentallabors zur Verfügung zu stellen. Dies kann entweder per Post oder online erfolgen, je nach Versicherungsunternehmen und Höhe der Kosten.

Einreichung von Kosten per Post

Für die Abrechnung mit der Zahnzusatzversicherung müssen die Rechnungen in der Regel per Post eingereicht werden. Es ist wichtig, dass die Patienten darauf achten, dass sie das Original der Rechnung einreichen, da Versicherungen oft keine Kopien oder selbst erstellten Fotokopien akzeptieren. Dies dient der Vermeidung von Betrug durch die Versicherungsnehmer.

Einreichung von Kosten online oder mit der App

Einige Versicherungsunternehmen ermöglichen ihren Kunden nun die Möglichkeit, Rechnungen online einzureichen. Dafür müssen die Versicherungsnehmer eine App des Anbieters auf ihrem Smartphone installieren. Anschließend können sie die Rechnungen entweder fotografieren oder den QR-Code scannen, der auf der Rechnung aufgedruckt ist. Dann können sie die Kostenerstattung über die App beantragen.

Wenn du deine Rechnungen online bei deiner Versicherung einreichen möchtest, solltest du darauf achten, ob der Anbieter eine App zur Einreichung bietet und bis zu welchem Betrag oder welchem Umfang der Behandlung die Online-Kosteneinreichung akzeptiert wird.

In welchen Fällen ist ein Heil- und Kostenplan erforderlich?

Normalerweise erstellt der Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan, bevor er umfangreichere zahnärztliche Behandlungen durchführt. In diesem Plan werden die geplanten Maßnahmen und die voraussichtlichen Kosten aufgeführt.

Es ist ratsam, vor größeren zahnärztlichen Behandlungen einen Heil- und Kostenplan zu erstellen und bei der Zahnzusatzversicherung einzureichen. Die Versicherung prüft dann, wie viel sie zu den Kosten beiträgt, und gibt dem Versicherungsnehmer eine Zusage über die Leistungen.

Das heißt, wenn der Patient seine Behandlung vorab genehmigt bekommt, kann er sicher sein, dass die Versicherung innerhalb weniger Tage den vereinbarten Betrag erstattet, nachdem er die Kosten eingereicht hat.

Ist es erforderlich, mein Bonusheft vorzulegen?

Im Bonusheft können gesetzlich Versicherte nachweisen, dass sie regelmäßig zum Zahnarzt gehen. Wenn man innerhalb von 5 Jahren jedes Jahr zur zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchung geht, bekommt man einen Zuschuss für Zahnersatz, der um 5 Prozentpunkte höher ist. Wenn man sogar 10 Jahre lang regelmäßig zur Vorsorge geht, erhöht sich der Zuschuss um weitere 5 Prozentpunkte.

Einige Zahnzusatzversicherungen bieten ihren Kunden zusätzliche Leistungen an, wenn sie regelmäßig Vorsorgeuntersuchungen durchführen. Um die Zahnarztbesuche zu überprüfen, verwenden diese Versicherungen das Bonusheft. Falls Kunden in diesem Fall Kosten einreichen möchten, sollten sie eine Kopie ihres Bonushefts beifügen.

Was sind die Lösungswege bei Problemen mit der Abrechnung?

Wenn ein Versicherter der Meinung ist, dass die Zahlungen des Versicherers nicht den getroffenen Vereinbarungen entsprechen, besteht die Möglichkeit, sich zuerst an die interne Beschwerdestelle des Unternehmens zu wenden. Dort wird der Fall erneut geprüft und gegebenenfalls eine neue Entscheidung getroffen.

Zusätzlich können Kunden von privaten Krankenversicherungen den Ombudsmann der privaten Krankenversicherung als unparteiische Schlichtungsstelle nutzen. Auf der Website www.pkv-ombudsmann.de finden sie Informationen zum Ablauf des Verfahrens und zu den Zuständigkeiten. Das außergerichtliche Schlichtungsverfahren ist für Verbraucher kostenfrei.

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