Private Krankenversicherung (PKV)
Was bedeutet der Risikozuschlag in der privaten Krankenversicherung?
von Julius LiebscherGründer
- Risikozuschläge werden in der Personenversicherung aufgrund von früheren Krankheiten oder gesundheitlichen Problemen erhoben.
- In Fällen von nicht chronischen Krankheiten kann der Zusatzbeitrag für eine bestimmte Zeit begrenzt sein.
- Selbst wenn ein Säugling bereits bei der Geburt eine Erkrankung hat, ist es nicht erlaubt, bei einer Nachversicherung einen Risikozuschlag zu verlangen.
- Falls die Person, für die eine Versicherung abgeschlossen wurde, beweisen kann, dass der Grund für den Aufschlag auf das Risiko nicht mehr besteht, hat sie das Recht, diesen Aufschlag entfernen zu lassen.
Inhalt
Ein Risikozuschlag ist eine zusätzliche Prämie, die bei privaten Krankenversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen und Lebensversicherungen aufgrund vorbestehender Krankheiten erhoben wird. Es gibt möglicherweise Alternativen zum Risikozuschlag, aber es ist unklar, ob dieser dauerhaft festgelegt ist.
Beispiel: Auswirkungen des Risikozuschlags
Ein Verbraucher, der derzeit den Höchstbeitrag seiner gesetzlichen Krankenkasse zahlt, möchte sich nun stattdessen privat krankenversichern. Nachdem er einen Versicherungsvergleich durchgeführt hat, hat er festgestellt, dass er bei der privaten Krankenversicherung zu einem günstigeren Beitrag bessere Leistungen erhalten kann.
Der Antragsteller muss bei den Gesundheitsfragen angeben, ob er Vorerkrankungen hat. In diesem Fall leidet er an Laktoseintoleranz und einer Allergie gegen Nüsse. Diese Informationen gibt er wahrheitsgemäß an. Nachdem der Versicherer das Risiko geprüft hat, wird dem Antragsteller mitgeteilt, dass aufgrund seiner Vorerkrankungen ein zusätzlicher Risikozuschlag anfällt. Dieser Zuschlag kann entweder prozentual in Bezug auf den Beitrag berechnet werden oder als fester Betrag genannt werden.
Ein Risikozuschlag kann in Form einer erhöhten Prämie bei einer Zahnzusatzversicherung aufgrund fehlender Zähne anfallen. Es gibt jedoch Unterschiede in der Anzahl der ohne zusätzliche Kosten versicherten fehlenden Zähne.
Der Risikozuschlag richtet sich danach, wie viel zusätzliche Kosten der Versicherer bei einer bestimmten versicherten Person aufgrund von Krankheiten erwartet. Im Falle einer Allergie wird der Zuschlag wahrscheinlich während der gesamten Vertragslaufzeit bestehen bleiben.
Es gibt bestimmte Krankheiten wie das Karpaltunnelsyndrom, bei denen es eine zeitliche Begrenzung gibt. Wenn eine Heilbehandlung durchgeführt wurde und die versicherte Person für eine gewisse Zeit beschwerdefrei ist, hat sie das Recht, eine erneute Überprüfung des Risikozuschlags zu verlangen.
Im Allgemeinen werden Risikozuschläge erhoben, wenn eine Person chronische Vorerkrankungen hat.
Mögliche Alternativen zum Risikoaufschlag in Betracht ziehen
Es gibt im Wesentlichen nur eine Möglichkeit, den Ausschluss von Risiken. In diesem Fall ist der Versicherer nicht verpflichtet, Leistungen für bekannte Krankheiten zu erbringen. Diese Option wird jedoch nicht empfohlen. Wenn der Versicherer nachweisen kann, dass anhaltende Kopfschmerzen auf eine im Antrag dokumentierte Fehlstellung der Wirbelsäule zurückzuführen sind, besteht eine direkte Verbindung. Wenn ein Ausschluss für die Wirbelsäule vereinbart war, sind auch die Behandlung der Kopfschmerzen nicht durch die Versicherung abgedeckt.
Warum der Risikoausschluss nicht empfehlenswert ist
Insbesondere bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung wird im Allgemeinen davon abgeraten, einen Risikoausschluss vorzunehmen. Versicherungsunternehmen tendieren dazu, bei solchen Policen eine Verbindung zwischen dem ausgeschlossenen Risiko und der Ursache für die Berufsunfähigkeit herzustellen. Dies geschieht aufgrund der hohen Kosten, die im Falle einer Berufsunfähigkeit entstehen können.
Wann wird kein Aufpreis für Risiko berechnet?
Dieses gilt nur für private Krankenversicherungen. Wenn Eltern ihr Neugeborenes nachversichern lassen möchten, darf die Versicherung keinen zusätzlichen Risikozuschlag erheben, selbst wenn das Kind bereits schwerwiegende Krankheiten bei der Geburt hat.
Ein weiteres Szenario, in dem keine zusätzlichen Risikozuschläge anfallen, sind Gruppenverträge. Unternehmen schließen zum Beispiel Kollektivverträge für betriebliche Altersvorsorge für ihre Mitarbeiter ab. Wenn der Arbeitnehmer eine Lebensversicherung oder eine Rentenversicherung mit einer zusätzlichen Berufsunfähigkeitsversicherung wählt, kann der Versicherer auf individuelle Risikozuschläge bei der Gestaltung des Gruppenvertrags verzichten. Das Gleiche gilt auch für die relativ neue betriebliche Krankenversicherung.
Personen, die ein erhöhtes Risiko haben, einen Aufpreis zu zahlen, sollten versuchen, ihre Versicherung über einen Gruppenvertrag abzuschließen.
Kann man ein Recht auf Herabsetzung oder Streichung des Risikozuschlages geltend machen?
Abschnitt 41 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) ist die rechtliche Grundlage für diesen vorliegenden Fall. In diesem Abschnitt wird festgelegt, dass der Versicherungsnehmer ein Anrecht darauf hat, dass der Aufschlag für das Risiko entfällt oder zumindest verringert wird, wenn das zusätzliche Risiko entfallen ist oder stark reduziert wurde.
Der Versicherungsnehmer muss eine ärztliche Untersuchung vornehmen lassen und einen entsprechenden Arztbericht oder ein Gutachten vorlegen, um zu beweisen, dass er Anspruch auf Herabsetzung hat. Laut Gesetz gilt der Anspruch des Versicherten ab dem Zeitpunkt, an dem die Forderung nach Herabsetzung vorgelegt wird.