Private Krankenversicherung (PKV)
Befreiung von der Krankenversicherungspflicht
von Julius LiebscherGründer
- Personen wie Studenten, bestimmte Arbeitnehmer, Arbeitslose und Rentner können sich unter bestimmten Umständen von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreien lassen, um in die private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln.
- Der Befreiungsantrag muss innerhalb von drei Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht gestellt werden und ist unumkehrbar für die gleiche Beschäftigung.
- Für junge, gesunde Personen kann die PKV vorteilhaft sein, jedoch entfällt die beitragsfreie Familienversicherung.
Inhalt
Die "Befreiung von der Krankenversicherungspflicht" bezieht sich üblicherweise auf die Option, in die private Krankenversicherung zu wechseln. Es ist wichtig zu beachten, dass eine vollständige Befreiung nicht möglich ist, da jeder in Deutschland krankenversichert sein muss.
Es gibt bestimmte Personengruppen, wie Studenten, Arbeitslose, Rentner und in manchen Fällen auch Arbeitnehmer, die die Möglichkeit haben, sich von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreien zu lassen. Sie können sich dann entweder privat versichern oder in der privaten Krankenversicherung bleiben, anstatt in die gesetzliche Krankenversicherung zurückwechseln zu müssen.
Wer hat die Möglichkeit, von der Verpflichtung zur Versicherung befreit zu werden?
Nach dem 5. Sozialgesetzbuch (Par. 8) besteht für Arbeitnehmer, die privat versichert sind, keine Verpflichtung, in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zu wechseln, wenn sie aus einem der folgenden Gründe versicherungspflichtig werden.
- Wenn die Höhe des Einkommens nach einer Gesetzesänderung unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze fällt.
- Die Wochenarbeitszeit kann während der Eltern- oder Pflegezeit reduziert werden. Allerdings gilt diese Befreiung nur während dieser speziellen Zeit.
- Wenn jemand nach der Eltern- oder Pflegezeit einen Teilzeitjob annimmt oder die normale Wochenarbeitszeit um mindestens die Hälfte reduziert und dadurch die Versicherungspflichtgrenze nicht mehr erreicht, gilt dies nur für Arbeitnehmer, die in den letzten fünf Jahren versicherungsfrei waren. Versicherungsfrei bedeutet in diesem Fall, dass der Versicherte zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen konnte und ein Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze hatte.
Sobald sich ein Student an einer öffentlichen Hochschule anmeldet, ist er gesetzlich verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, sich von dieser Versicherungspflicht befreien zu lassen. Auch im Falle eines Praktikums oder eines Studentenjobs können sich Studierende von dieser Pflicht befreien lassen. Falls ein Student bereits über eine Familienversicherung verfügt, kann er sich ebenfalls von der Versicherungspflicht befreien lassen, wenn er eine separate private Krankenversicherung abschließt.
Arbeitslose, die Arbeitslosengeld I beziehen, müssen nicht in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wechseln, wenn sie in den letzten fünf Jahren von der Versicherungspflicht befreit waren. Bei Bezug von Arbeitslosengeld II ist eine Befreiung von der GKV jedoch nicht möglich.
Rentner müssen ab dem Zeitpunkt der Rentenantragstellung eine Krankenversicherungspflicht erfüllen. In bestimmten Fällen besteht jedoch die Möglichkeit, diese Pflicht durch einen Antrag auf Aufhebung aufzuheben.
Antrag stellen als erster Schritt
Man sollte den Antrag innerhalb der ersten drei Monate nachdem man versicherungspflichtig geworden ist, bei der gesetzlichen Krankenkasse stellen. Zusätzlich zum Antrag wird eine Bestätigung benötigt, dass entweder bereits eine private Krankenversicherung besteht oder man Anspruch auf freie Heilfürsorge hat. Die Befreiung gilt rückwirkend, wenn man bisher noch keine Leistungen in Anspruch genommen hat. Falls doch, gilt sie ab dem Monatsanfang, der auf die Antragstellung folgt.
Eine sorgfältig abgewogene Entscheidung treffen
Die gesetzliche Krankenversicherungspflicht kann nicht beliebig rückgängig gemacht werden, wenn jemand sich davon befreit hat. Privatversicherte sollten sich bewusst sein, dass sie danach nicht zur gesetzlichen Krankenversicherung zurückkehren können, solange sie in der gleichen Beschäftigung bleiben. Nur wenn sich die Beschäftigung ändert und aus anderen Gründen eine Krankenversicherungspflicht besteht, ist eine Rückkehr zur gesetzlichen Krankenversicherung möglich.
Studierende, die sich von der Versicherungspflicht befreien lassen, werden als Arbeitnehmer betrachtet, wenn sie eine Tätigkeit ausüben, die nicht als Studentenjob gilt. Dies bedeutet, dass die Arbeit mehr als 20 Wochenstunden umfasst und weder in den Semesterferien noch auf zwei Monate beschränkt ist. In solchen Fällen müssen sie wieder versicherungspflichtig werden, abhängig von ihrem Einkommen. Die Befreiung endet jedoch nur, wenn die Tätigkeit aufgegeben wird. Sobald die Versicherungspflicht als Student durch die Befreiung aufgehoben wurde, muss der Student wieder in die private Krankenversicherung eintreten.
Wann lohnt sich die Befreiung von der gesetzlichen Kranversicherungspflicht?
Wenn man sich für eine private Krankenversicherung (PKV) entschieden hat, ist es ratsam, die Option der Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung zu nutzen. Das hat den Vorteil, dass man eine Kündigung des PKV-Vertrages und eine spätere Wiederaufnahme wegen einer erneuten Gesundheitsprüfung vermeiden kann, was nachteilig sein kann.
Es kann schwierig sein, Entscheidungen zu treffen. Wenn man sich unsicher ist, kann es hilfreich sein, sich von einem Experten beraten zu lassen. Ein Berater kann einem genau erklären, ob es sich lohnt, befreit zu werden oder nicht.
Im Allgemeinen kann man sagen, dass die private Krankenversicherung (PKV) hauptsächlich für junge und gesunde Menschen von Vorteil ist. Die Höhe der PKV-Beiträge hängt nämlich vor allem vom Alter und Gesundheitszustand der Versicherten ab. Wenn man für eine längere Zeit keine Leistungen in Anspruch nimmt, kann man sogar von einer Beitragsrückerstattung profitieren.
Eine der Nachteile der privaten Krankenversicherung besteht darin, dass keine kostenlose Familienversicherung angeboten wird. Eltern profitieren daher nicht immer von der Befreiung von der Krankenversicherungspflicht. Kinder sind in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht nur beitragsfrei mitversichert, sondern erhalten auch Leistungen, die über den Leistungsumfang für Erwachsene hinausgehen. Diese umfassen beispielsweise Leistungen im Bereich der Zahnmedizin oder bei der Versorgung mit Sehhilfen.