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Kfz-Versicherung
Zahlt die Versicherung, wenn ich mein Auto verleihe?

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Das wichtigste in Kürze:

Inhalt

  1. Was ist der Unterschied zwischen dem Verleihen und Vermieten eines Autos?
  2. Wichtigkeit des Beachtens des Personenkreises im Versicherungsvertrag
  3. Was sind wichtige Dinge, die man beachten sollte, bevor man sein Auto vermietet?
  4. Was passiert bei Verstößen im Straßenverkehr in Bezug auf die Verantwortlichkeit?
  5. Sicherheitsmaßnahmen beim Verleih eines Autos

Es ist wahrscheinlich, dass jeder schon einmal sein Auto an jemand anderen ausgeliehen hat. Jedoch bedenkt nicht jeder, dass dies potenziell rechtliche Folgen haben kann. Beispielsweise betrifft dies den Versicherungsschutz und könnte sogar zu rechtlichen Konsequenzen führen. Wenn man also sein Auto verleihen möchte, sollte man auf bestimmte Dinge achten.

Was ist der Unterschied zwischen dem Verleihen und Vermieten eines Autos?

Beim Verleih stellt jemand sein Auto kostenlos einer anderen Person zur Verfügung. Bei einer Vermietung hingegen zahlt die Person, die das Auto ausleiht, eine Gebühr. Man kann sein Auto beispielsweise über Carsharing-Portale privat vermieten, wo Privatpersonen ihre Fahrzeuge anbieten.

Beim Carsharing legt der Portalbetreiber bereits Verträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen fest. Doch wenn man sein eigenes Auto verleiht, kann es sinnvoll sein, einen Leihvertrag abzuschließen. Vor der Übergabe des Fahrzeugs sollte auf jeden Fall ein Protokoll erstellt werden, um den Zustand des Fahrzeugs festzuhalten. Dadurch wird sichergestellt, dass es keine Meinungsverschiedenheiten über eventuelle Schäden gibt.

Wichtigkeit des Beachtens des Personenkreises im Versicherungsvertrag

In Versicherungsanträgen fragen die Versicherer danach, wer das Fahrzeug benutzt. Möchte man wissen, ob dies nur für den Versicherungsnehmer gilt oder auch für Ehepartner oder eine nicht genau definierte Personengruppe. Die Anzahl der Nutzer hat Einfluss auf das Unfallrisiko und somit auch auf die Versicherungsprämie. Wenn jemand sein Auto verleiht, sollte er dies unbedingt dem Versicherer mitteilen. Falls ein Unfall durch eine andere Person verursacht wird, kann es zu Kürzungen der Leistungen oder zu Strafzahlungen kommen. Die Strafzahlungen können sogar so hoch wie die Jahresprämie sein.

Wenn jemand aus einem Notfall oder einer körperlichen Beeinträchtigung heraus jemand anderen bittet, sein Fahrzeug zu fahren, ist das keine Vertragsverletzung, sondern erlaubt nach dem Gesetz. Ein Beispiel dafür wäre, wenn jemand nach dem Konsum von drei Gläsern Wein einen Freund darum bittet, ihn nach Hause zu fahren, anstatt selbst zu fahren.

Was sind wichtige Dinge, die man beachten sollte, bevor man sein Auto vermietet?

Es liegt in der Verantwortung des Autobesitzers, für die Sicherheit des Fahrzeugs im Straßenverkehr zu sorgen. Wenn jemand sein Auto ausleiht, muss er sicherstellen, dass das Fahrzeug den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung entspricht. Der Besitzer muss sicherstellen, dass der Entleiher einen gültigen Führerschein besitzt. Während der Ausleihzeit muss der Besitzer dem Entleiher den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) geben, damit dieser ihn bei einer Verkehrskontrolle vorzeigen kann. Das Fahren ohne Fahrzeugschein wird mit einer Geldstrafe von zehn Euro belegt. Es ist möglich, das ausgeliehene Auto jederzeit zurückzufordern.

Was passiert bei Verstößen im Straßenverkehr in Bezug auf die Verantwortlichkeit?

Im Allgemeinen ist der Fahrzeughalter für Verstöße im Straßenverkehr verantwortlich, es sei denn, er kann nachweisen, dass jemand anderes mit seinem Auto gefahren ist. Wenn zum Beispiel der Nachbar mit dem geliehenen Auto geblitzt wird, ist es aufgrund des Fotos leicht zu beweisen, wer gefahren ist. In diesem Fall muss der Nachbar das Bußgeld bezahlen und der Fahrzeughalter hat nichts zu befürchten.

Wenn ein Auto im Parkverbot abgestellt wurde und ein Polizist einen Strafzettel ausstellt, hat der Fahrzeughalter keine Möglichkeit zu beweisen, dass er das Auto nicht verbotenerweise abgestellt hat. Daher erhält er den Strafzettel.

Wer ist verantwortlich für einen Unfall und seine Folgen?

Bei Unfällen können bestimmte Versicherungen greifen. Wenn der Entleiher eines geliehenen Fahrzeugs einen Unfall verursacht und jemand anderen schädigt, übernimmt in der Regel die Kfz-Haftpflichtversicherung des geliehenen Fahrzeugs den entstandenen Schaden. Für Schäden am Fahrzeug selbst kann die Vollkaskoversicherung eintreten, sofern eine solche abgeschlossen wurde. Allerdings kann der Fahrzeughalter den Entleiher für den verursachten Schaden in Regress nehmen, wenn dieser eine Mitschuld am Unfall trägt. Dies gilt sowohl, wenn keine Vollkaskoversicherung vorhanden ist, als auch bei einer Erhöhung der Prämie für die Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung nach einer Hochstufung. Die Teilkaskoversicherung ist in einem solchen Fall nicht relevant.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung und die Kaskoversicherung sind Versicherungen für Fahrzeuge, nicht für Personen. Sie decken Schäden ab, die durch das versicherte Fahrzeug verursacht wurden, unabhängig davon, wer es gefahren hat. Wenn jemand ein Fahrzeug ausleiht und damit einen Schaden verursacht, wird dieser nicht von seiner eigenen Haftpflichtversicherung übernommen. Dies gilt sowohl für die Kfz-Haftpflichtversicherung als auch für die Privathaftpflichtversicherung. Einige Privathaftpflichtversicherungen bieten jedoch mittlerweile eine Kostenübernahme an, wenn der Versicherungsnehmer einen Unfall verursacht und der Fahrzeughalter dadurch höhere Beiträge zahlen muss.

Sicherheitsmaßnahmen beim Verleih eines Autos

Wenn man freundlich sein und sein Auto jemand anderem ausleihen möchte, kann es sehr ärgerlich sein, wenn es zu einem Schaden kommt und derjenige, der das Auto ausgeliehen hat, nicht für die Reparaturkosten aufkommen möchte. Um diesen potenziellen Ärger zu vermeiden, ist es am besten, einen Leihvertrag abzuschließen. In diesem Vertrag werden folgende Punkte festgelegt:

Um eventuelle Strafzahlungen zu verhindern, ist es wichtig, den Versicherer zu informieren. Wenn man unsicher ist, ist es empfehlenswert, den Fahrerkreis im Versicherungsvertrag zu erweitern.

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