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Haftpflichtversicherung

Zahlt die Haftplichtversicherung bei einem Unfall mit einem fremden Auto?

von Julius Liebscher
Gründer

Es ist verständlich, dass diese Frage aufkommt. Wenn man sich ein Auto von einem Bekannten leiht und damit einen Unfall verursacht, ist in der Kfz-Haftpflichtversicherung das Auto, nicht der Fahrer, versichert. Es spielt also keine Rolle, wer das Fahrzeug gefahren hat. Ob in diesem Fall die Privathaftpflichtversicherung greift, ist eine andere Frage.

Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Überlassung von Fahrzeugen

Wenn man etwas ausleiht, muss man es normalerweise im selben Zustand zurückgeben, in dem man es erhalten hat. Falls man das geliehene Objekt beschädigt, ist man dafür verantwortlich, den entstandenen Schaden zu begleichen. Moderne private Haftpflichtversicherungen decken mittlerweile auch Schäden an beweglichen geliehenen oder gemieteten Gegenständen ab. Früher war dies nur auf Schäden an Mietwohnungen, Hotelzimmern oder Ferienwohnungen beschränkt.

Fahrzeuge sind eine Ausnahme in der Haftpflichtversicherung. Die Benzinklausel besagt, dass Schäden, die bei der Nutzung eines Fahrzeugs entstehen, nicht reguliert werden.

Die Benzinklausel gilt grundsätzlich für alle Haftpflichtversicherungen, außer für die Haftpflichtversicherung spezifischer Fahrzeuge, die in den Bedingungen genannt werden. Bei Autos funktioniert dies jedoch anders, da das Fahrzeug eine eigene Versicherung haben muss, um für verursachte Schäden aufkommen zu können. Wenn eine Vollkaskoversicherung besteht, werden auch Reparaturkosten nach einem vom Mieter verursachten Unfall übernommen. Wenn jedoch keine Vollkaskoversicherung besteht, muss der Verleiher die Kosten tragen. Die private Haftpflichtversicherung übernimmt keine direkten Schäden am Auto. Daher kann sich der Verleiher nur schützen, indem er mit dem Mieter einen Vertrag abschließt, der die Kostenübernahme für vom Mieter verursachte Schäden vorsieht, die nicht von Dritten erstattet werden. Zusätzlich kann er den Mieter auch dazu verpflichten, mögliche Beitragserhöhungen nach einem Unfall zu übernehmen.

Mehr Sicherheit für Mietwagen dank der Mallorca-Versicherung.

Im Allgemeinen empfiehlt es sich, eine Vollkaskoversicherung abzuschließen, um auf der sicheren Seite zu sein, wenn man ein Mietwagen fährt. Die Mallorca-Police, die Teil der Kfz-Haftpflichtversicherung ist, greift bei Schadensersatzansprüchen von Dritten nach einem Unfall ein. Falls die Versicherungssumme im Ausland niedriger ist als die geforderte Zahlung, deckt die Mallorca-Police die Differenz bis zur in Deutschland geltenden Versicherungssumme aus der eigenen Kfz-Versicherung ab.

Wenn du planst, einen Mietwagen im Ausland zu nehmen, solltest du vermeiden, über den ADAC einen Vertrag abzuschließen, da dies dazu führen kann, dass du von ausländischen Vermietern überteuerte Versicherungspolicen erhältst. Es ist jedoch erfreulich, dass die Vollkaskoversicherung bereits ohne eine Selbstbeteiligung enthalten ist.

Die Gefahr von Versicherungsrückstufungen bei Schäden

Wenn jemand sein Auto an jemand anderen ausleiht und es anschließend als Unfallwagen zurückerhält, muss er damit rechnen, dass der Beitrag für seine Autoversicherung in Zukunft höher ausfällt. Dies geschieht in der Regel, weil nach der Regulierung des Schadens der Schadensfreiheitsrabatt herabgestuft wird.

In der privaten Haftpflichtversicherung gibt es jetzt eine neue Regelung, die die Kostenübernahme für eine erhöhte Beitragssumme nach einem selbstverschuldeten Unfall mit einem fremden Fahrzeug einschließt. Diese Regelung kommt jedoch meist nur in den teureren Tarifen vor. Personen, die häufig mit einem fremden Auto unterwegs sind, sollten daher überlegen, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen, die für diese Kosten aufkommt und dem Versicherungsnehmer die höhere Beitragszahlung erstattet. Dies ist die einzige Klausel, in der eine private Haftpflichtversicherung für Schäden im Bereich Kfz verantwortlich ist.

Probleme, auf die man achten sollte, wenn es um Schäden bei gemieteten Fahrzeugen geht

Es ist mittlerweile üblich, dass Versicherer in ihren Anträgen nach der Anzahl der Fahrer fragen. Haushalte mit nur einer Person geben in der Regel an, dass sie der einzige Fahrer sind. Wenn es allerdings zu einem Unfall kommt, bei dem eine andere Person am Steuer saß, kann die Versicherung vom Versicherungsnehmer eine Geldstrafe verlangen, da dieser gegen den Vertrag verstoßen hat. Außerdem kann sie auch die Differenz der Beiträge einfordern, die zwischen der Nutzung durch einen oder mehrere Fahrer besteht.

Der einzige Fall, in dem es erlaubt ist, dass jemand anders das Auto fährt, ist, wenn es sich um einen Notfall handelt. Wenn der Fahrer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, das Fahrzeug selbst zu steuern, zum Beispiel aufgrund von Kreislaufbeschwerden, ist es erlaubt, dass ein Beifahrer das Lenkrad übernimmt. Auch wenn es zu einem Unfall kommt, wird der Fahrer keine Strafen befürchten müssen.